Datenschutzbeauftragter für Osnabrücker Firmen
Sie benötigen einen externen Datenschutzbeauftragten für Ihre Firma?
Lt. §13 TMG besteht die Pflicht eine Datenschutzerklärung auf der Webseite einzubinden. Diese sollte zu Beginn des Nutzungsvorgangs der Webseite oder spätestens bei Erfassung von Kundendaten, z.B. in einem Kontaktformular, über Art, Umfang und Zweck der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten sowie über etwaige Weitergaben von Daten unterrichten.
Wer die Nutzer nicht, nicht richtig, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig über die Nutzung der Daten unterrichtet, begeht eine Ordnungswidrigkeit (s. §16 TMG), die mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 €
geahndet werden kann (s. Urteil vom 27.06.2013, 3 U 26/12 OLG Hamburg), da dies einen Verstoß gegen Wettbewerbsrecht (§ 4 Nr. 11 UWG) darstellt und daher abgemahnt werden kann.
Wenn Sie Unterstützung bei der Erstellung Ihrer Datenschutzerklärung benötigen, stellen wir gerne einen Kontakt zu unserem externen Datenschutzbeauftragten für Sie her.
Gerne beraten wir Sie qualifiziert über Möglichkeiten und Pflichten des Datenschutzes.
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